TAUNUSREITER (c) Frank Mechelhoff 2012 - Kopien speichern nur zum privaten Gebrauch zulässig Siehe Copyright-und Kontakt-Hinweise 1. Juli 2012 aus aktuellem Anlass! / 8. Update 19. September |
In Hessen droht das Reitverbot im Walde durch die Hintertür!
Reiterdemo
1973 von der Saalburg nach Bad Homburg (Kurhaus),
gegen das damals geplante Bundeswaldgesetz ...und 2012
(Vor der Staatskanzlei in Wiesbaden) Foto Birgit Koll Hintergründe zum geplanten Hessischen Waldgesetz4. Juli 2012 : Mein Kommentar dazu: Welcher Teufel hat den Gesetzgeber hier geritten?Die Reiter in Hessen haben so etwas im Stillen ja schon lange erwartet, seitdem der Koch bei uns am Ruder war. Während die Landesregierung unter ihm aber hauptsächlich mit den eigenen Skandalen beschäftigt war und dadurch kaum zum regieren kam, ist das unter Ministerpräsident Bouffier anscheinend anders :CDU/ FDP als Erfüllungsgehilfen der Waldbesitzer- und Jagdinteressen - hat sich denn wirklich gar nichts geändert? Oder versuchen hier nur "interesierte Kreise" den Damen und Herren Landtagsabgeordneten etwas "unterzujubeln" und betreiben mit Wald- und Umweltschutz Etikettenschwindel ? Es ist doch sehr erstaunlich wenn man im begleitenden Kommentar zum Gesetzestext, das de facto den Zugang zum Wald für normale Waldbesucher, zumindest aber für Reiter und Radfahrer sehr erschweren wird, über die Motive dieser Zutrittsverschärfung nichts, aber auch wirklich gar nichts lesen kann... Ob die Macher dieses Gesetzes sich gedacht haben dass man das ohne Proteste der betroffenen Bürger, und Interessenverbände einfach mal so durchwinken kann??? Halten die uns wirklich für so blöde??? Neues zum Thema Hessisches Waldgesetz---Update 7.7.2012 ----Meldung: SPD Opposition im Landtag wurde nicht informiert und äußert sich skeptisch zum geplanten Waldgesetz Erste offizielle Reaktion zum Protest gegen das Hessische Waldgesetz---Update 11.7.2012 ----Aus dem Usinger Anzeiger, Artikel vom 10.7.2012 Laut Detlef Stys vom Landesbetrieb Hessen-Forst in
Kassel könnten demnächst beispielsweise
Waldpfade, die für Reiter und Biker bisher nicht
freigegeben waren, mit
Zustimmung der Waldbesitzer zur Benutzung zugänglich gemacht
werden. (mein
Kommentar dazu in grün) Diese Möglichkeit besteht bereits
jetzt in unkomplizierter Weise (s.g. gekennzeichnete
Reitpfade nach DVO). Inwiefern für diese eine
Genehmigung des Waldbesitzers oder des
zuständigen Forstamts erforderlich ist, dazu
schweigt die DVO sich aus. Damit ist eine Genehmigung
nicht erforderlich, sondern eine bloss passive Duldung
ebenso rechtens. Reitpfade entstehen häufig
in Gegenden mit viel Reitaufkommen, aus der Not
heraus, rechts oder links von hartgeschotterten Wegen
in Hochwaldbeständen ohne größeren
Bodenbewuchs (insbesondere im Buchenhochwald).
Für Radfahrer gibt es analoge "Radfahrerpfade"
offiziell nicht, was nicht verwunderlich ist da es zum
Zeitpunkt der Entstehung der DVO noch keine
Mountainbikes gab. Was aber keinen wirklichen Mangel
im Gesetz darstellt, da man Gesetze nicht wegen jeder
menschlichen Erfindung, oder Modetorheit neuschreiben
muss, sondern einfache Analogieanwendungen
durchführt. Thorsten Neels, Pressesprecher des hessischen
Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, betrachtet den Entwurf nicht als
Verhinderungs-, sondern eher als neues Angebotsrecht,
das den Kommunen einen größeren Spielraum der
Wege lässt. „So können nun die
Mountainbike-Fahrer auf speziell ausgewiesenen
Streckenpfaden kanalisiert werden, die für sie
wirklich interessant sind.“ Zu starke "Kanalisierung" führt
zu Massenaufkommen, Konflikten und letztlich
Bodenschäden. Damit erzeugt man genau was man eigentlich
vermeiden sollte. Mountainbiker wie Reiter suchen sich
solche Pfade/Trails lieber selbst; sie wissen besser
was für sie geeignet und interessant ist. Hier
wäre nur mittels Verbot einzugreifen falls
dieselben durch Schutzgebiete (NSG, FFH...) oder durch
Jungwaldbestände führen, wo der forstliche
Aufwuchs gefährdet ist. Das ist mithilfe der
bestehenden Vorschriften unschwer möglich.
Stattdessen sollen jetzt Genehmigungen mit dem
Pauschalargument "Zu
erwartende Beeinträchtigungen des Waldes"
untersagt werden können, denn letztlich kann
jeder Reifen- oder Hufabdruck von
Kleinlichkeitskrämern als "Beeinträchtigung"
verstanden werden, auch wenn der nach dem
nächsten Regen wieder weggewaschen ist. Das ist eine gezielte Falschinformation, siehe oben! „Wir wollen aber nicht, dass jetzt mit einem
Zentimeterstock die Wege vermessen werden..." Die 2m-Bestimmung gilt und galt nur
für Reiter
! (§4 DVO). Natürlich ist sie abstrus, und
zwar derart abstrus, das man sie gar nicht befolgen
kann. Wie misst man die Nutzbreite eines Weges ohne
Bordsteine? Noch dazu wenn es sich um einen Erdweg
handelt. Das einzige was sich wohl messen lässt,
sind evtl. vorhandene Radspuren (Achsbreite). Aber wie
breit war wohl das zugehörige Fahrzeug? Oh, da haben wir den Geocachern aber
einen interessanten Tip gegeben, wie das Gesetz
künftig gelebt werden soll: Ihr dürft
künftig die festen Wege nur noch verlassen, wenn es einen
genehmigten Waldpfad zu Eurem Cache gibt. Na
dann viel Spaß weiterhin! Missverständlich ist noch untertrieben. 'Ganzjährig' zu streichen ist ein Anfang, aber nicht genug. Es ist auch das Wörtchen 'nicht' zu streichen. Feste Waldwege sind durch geländegängige Fahrzeuge befahrbare Wege. Das wäre eine Gesetzesformulierung die der beobachtbaren täglichen Realität entspricht. Genau deswegen sieht man diese auch im Wald vorwiegend herumfahren (hoffentlich nur gesteuert von Leuten die dafür eine Erlaubnis haben). Auch sei Absatz 4 - „Betreten mehrere Personen den Wald zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes, steht ihnen das Betretungsrecht nur zu, wenn nach den örtlichen Gegebenheiten eine Beeinträchtigung des betroffenen Waldgebietes nicht zu erwarten ist“ - genau zu interpretieren. Oder anders ausgedrückt: Wer dem Wald vorsätzlich Schaden zufügen möchte, darf nicht hinein, alle anderen schon, auch in der Gruppe. Noch eine Vernebelungstaktik: Wer
dem Wald vorsätzlich
Schaden zufügen will, der handelt nicht ordnungswidrig,
für den bedarf es keines neuen
Waldgesetzes! Mit Vorsatz Schaden zufügen
wollen erfüllt den Tatbestand der Strafbarkeit - hier würden 100.000,- Strafandrohung
aus dem §28 dann auch einen Sinn ergeben, wenn
dort nicht von Ordnungswidrigkeiten die Rede
wäre. Aber wird jemand, der z.B. Müll im
Wald ablädt, vorher das zuständige Forstamt
um Erlaubnis fragen, das dann, gottseidank gibt es ja
ein neues Waldgesetz!, unter Hinweis auf §15 (4)
abgelehnen könnte? Wohl kaum! Nein, hier geht es
um etwas ganz anderes: man will eine Handhabe, um mit
einem im Gesetz genannten Pauschalargument ("Beeinträchtigung
des Waldes/Wilds zu erwarten") jede
unliebsame Besuchergruppe aus dem Wald weisen zu
können! Und falls die dann nicht spuren sollten,
hat man ja noch das Mittel der Beschlagnahme und
fünfstellige Bußgelder!
Anfrage zur FAQ des Ministeriums (HMUELV) zur geplanten Gesetzesnovelle---Update 18.7.2012 ----Das für den Gesetzentwurf zuständige Fachministerium, abgekürzt HMUELV -- die Langversion mag man nicht aussprechen; ein Verweis auf die Zuständigkeit für Forst und Wald ist nicht einmal mehr enthalten -- ist ob der wahrscheinlich vielen Nachfragen besorgter Bürger anscheinend so genervt dass sie dazu eine FAQ auf einen offiziellen Server hochladen, die sich vorwiegend in Beschwichtigung übt. Immerhin, eine Defensivhaltung hat der Protest schon bewirkt! Eine Handvoll Reitervertreter haben dann auch gleich nichts besseres zu tun als diese Beschwichtigung wörtlich zu nehmen, anstatt mal genau in den Gesetzestext zu gucken wo es ganz anders drinsteht. Aber man will wohl in erster Linie selbst dran glauben, deswegen versichert man sich schnell gegenseitig, für Reiter bleibe alles beim Alten! Da wird man sich wohl leider täuschen - bzw., falls es soweit kommen wird, wird dies nur dem Protest zu verdanken sein! Die FAQ des Ministeriums - erstmalig im MTB-Forum am 14.7. als Äußerung des MdL Alexander Bauerr (CDU) aufgetaucht und dort inhaltlich zerpflückt - ist in sich so widersprüchlich dass sie natürlich gleich weitere Fragen aufwirft, wo man hinbohren sollte. Hier ist übrigens der Kommentar der SPD-Landtagsopposition zu dieser "FAQ" und dem bisherigen Regierungs-Prozedere rund um die Waldgesetznovelle. Ich wende mich daher heute an den zuständigen Pressesprecher, der sich zum Thema schon mehrfach öffentlich äußern musste: Sehr geehrter Herr Neels, ---Update 31.7.2012 ---- Der VFD-Landesverband
Hessen teilt mit, dass inzwischen ein zweistündiges
Telefongespräch mit der zuständigen
Behörde stattgefunden hat.
Foto: Barbara Mottschall (das Bild zeigt einen hübschen, weder Smart- noch Polo-tauglichen, somit demnächst verbotenen reitbaren Weg mit einem am Zügel grasenden Pferd) „Man habe nichts gegen die Pferde im Wald“ war die grundsätzliche Aussage (Na, da sind wir aber froh!). Die Behörde war einigermaßen betroffen, dass das geplante Gesetz von den Reitern so aufgefasst wird (ja, weil wir lesen können!), dass zukünftig ihre Bewegungsmöglichkeiten im Wald eingeschränkt werden sollen. Das war und ist mit der neuen Formulierung nicht beabsichtigt. Richtig sei, dass Änderungen für die Biker im Wald geplant sind. (merkwürdig: die Formulierungen sind für Biker und Reiter jeweils gleichlautend!) Die Biker versuchen gegen die geplanten Änderungen mobil zu machen und wünschen sich Unterstützung aus allen Reihen. Aber: lest die geplanten Vorschriften sorgfältig, bevor überstürzt eine Meinung gebildet wird. (und vor allem: lest nicht nur Teile der FAQ wo's ganz anders steht!) Das zuständige Ministerium hat anlässlich des Telefonats ein FAQ übersandt – ihr findet es in der Anlage (es handelt sich um einen Auszug der bekannten FAQ auf dem Ministeriums-Server, nochmal mundgerecht vorgekaut, weil Reiter ja offenbar geistig nicht dazu in der Lage sind, einer FAQ mit 19 Punkten zu verdauen). Außerdem noch einmal den Entwurf des neuen Gesetzes. (keine Angst, es ist derselbe wie schon überall sonst veröffentlicht; und es ist vor dem 22.8. auch kein neuer zu erwarten) Hier ein Auszug aus dem FAQ: (das könnte als Zusammenfassung der Zusammenfassung durchgehen, für diejenigen die auch zu faul sind das Gesetz oder die ganze FAQ zu lesen. Warum schrieb ich oben "Desinformation"? Weil der entscheidenende Satz eben nicht zitiert wird: Feste Waldwege im Sinne des Gesetzentwurfs sind mit Kleinstwagen (Smart/Polo) befahrbare Wege.) Für die Reiter und Kutschfahrer bleibt weitgehend alles beim Alten. Mit den geplanten Neuregelungen ergeben sich Verbesserungen und Erleichterungen für die Reiter und Kutschfahrer (Das wurde auch schon den Mountainbikern so gesagt, dass die Verbote eigentlich Angebote und Erleichterungen sein sollen... die haben das leider nicht verstanden...) Die Reiter können weiterhin alle festen und erdfesten Waldwege sowie die gesonderten Reitpfade nutzen. Auf was die Reiter zukünftig voraussichtlich verzichten können, ist die gelbe Kennzeichnungsplakette, die in einigen Gemeinden und Kreisen zur Identifizierung getragen werden musste. Das Ministerium bietet außerdem ein persönliches Gespräch an. Dieses Angebot will der VFD-Landesvorstand nun zusammen mit der FN (mit der FN? Oder dem Hessischen Pferdesportverband?) wahrnehmen. Wir werden weiter berichten, was die Behörde zu den Formulierungen noch sagt. (Was sie sagt, ist weniger wichtig, als was sie ins Gesetz schreibt. Denn nur letzteres ist später bindend!) Ob man mit dieser VFD, die sich noch nicht mal zur Frage
äussert ob sie zur geforderten Anhörung
bezüglich des Waldgesetzes eine Stellungnahme abgeben
wird, in Sachen Reitrecht/ Betretungsrecht des Waldes, überhaupt noch was
anfangen kann? In der Sache "Waldgesetz" habe ich
ziemlich viel Kontakt mit Presse und lokalen
Politikern, die von mir wissen wollen was es mit dem
geplanten Gesetz auf sich hat. Und natürlich
stehe ich auch in Verbindung mit dem
Pferdesportverband Hessen in Dillenburg -
mitgliederzahlmässig mit 72.500 Mitgliedern
weitaus bedeutsamer als die rund 200 Mitglieder die
der VFD LV Hessen noch hat...
Die Petition der Reiter gegen
das geplante Waldgesetz hat 7.036
Unterschriften erhalten - die Zeichnungsfrist ist beendet
- jetzt stellt sich die Fragen wie man diese pressewirksam
dem Landtag übergibt. Der Landtag und die dort
vertretenen Fraktionen, nur zur Erinnerung, ist ja
über die Absicht der Regierung, das Forstgesetz und
die Betretung des Waldes ändern zu wollen, noch gar
nicht informiert - jedenfalls nicht "offiziell"... Das
kommt in unserer Forderung aber zur Geltung, die darin
besteht, am bestehenden
Betretungsrecht des Waldes für Reiter nicht zu
rühren!
So entstand auch der Vorschlag die Unterschriften im Rahmen einer Reiter-Demo in Wiesbaden beim Landtag abzuliefern. Am 7.8. hat ein Gespräch der Verbandsverteter im HMUELV stattgefunden, das vom Hessischen Pferdesportverband auf seiner Website als "günstig verlaufend" berichtet wurde. Daraus soll aber keiner nun den Schluss ziehen, dass der Gesetzentwurf nun vom Tisch ist. Offiziell zurückgezogen ist er nicht! Man hat einen Zwischenerfolg errungen - realistischerweise hauptsächlich der ausdauernd geführten Protestkampagne der Mountainbiker vom DIMB zu verdanken. Aber der Druck darf nicht nachgelassen werden. Sicherlich werden unsere Freunde von der "anderen Seite" (Interessenvertretungen der Jäger, private Waldbesitzer und Holzindustrie) in ihren Bemühungen uns aus dem Wald auszusperren auch nicht nachlassen - und da hinter ihnen das Kapital steht, sind sie deutlich mächtiger und ihre Aussichten besser! Aber : Auch unsere Chancen stehen gut, denn wir haben die besseren Argumente, und die Sympathien der Öffentlichkeit auf unserer Seite - vielleicht sogar in höherem Maß als die Mountainbiker! Dass soll uns Reiter aber nicht dazu verleiten, die Litanei der Gesetzesbefürworter von den angeblich "rücksichtslosen Mountainbikern" mitzusingen : Teile und herrsche!, ist das Motto der Mächtigen. Zuerst geht es gegen sie, danach gegen uns!
(Kommentar
von "OldMichael" zum Interview der Ministerin Puttrich
zum Waldgesetz in CAVALLO...) REITER DEMO am (Sa) 1.9. in Wiesbaden gegen das geplante Waldgesetz!Aufruf zur Demo hier! Am 1.9. fand eine
Reiterdemo in Wiesbaden gegen das geplante Waldgesetz
statt. Der genehmigte Demonstrationszug ging vom
Nerotal quer durch die Stadt zur Staatskanzlei (Sitz
der Landesregierung) am Kochbrunnenplatz. Dort wurde
eine Kundgebung veranstaltet. Treffpunkt war das
Jagdschloss Platte an der B417 auf der Höhe
oberhalb Wiesbadens. Presseberichte Frankfurter
Rundschau: Freie Wege für freie Reiter BILD:
Reiter protestieren in Wiesbaden gegen Waldgesetz (mit den
schönsten Fotos) HR
ONLINE: Taunus-Reiter stürmen den Landtag u.v.a. RUNDER TISCH in Wiesbaden zum geplanten Waldgesetz!Am 17.9. fand dann der "Runde Tisch" in Wiesbaden mit
organisierten Interessenvertretern statt, die vom
Waldgesetz betroffen waren. Zunächst war bloss die
Rede davon Mountainbiker einzuladen, nach unserer Demo
wurde dann aber schnell mitgeteilt dass
selbstverständlich auch Reiterverbände
eingeladen werden (natürlich nur die organisierten,
nicht die Reiter-Rebellen). Die Interessenvertretung der
Mountainbiker (DIMB) fiel im Vorfeld positiv auf durch
produktive Vorschläge und öffentlich (im
mtb-Forum) geführte, sehr sachliche und
sachdienliche Diskussionen. So eine Information der
Mitglieder wünscht man sich von den
Reiterverbänden! Fast möchte man sagen: wider alle Erwartungen, war
das Ergebnis des mehrstündigen Zusammentreffens vom
Runden Tisch kein reiner Schlagabtausch von
interessengesteuerten Argumenten, sondern es kam ein
durchaus positiver Kompromiß heraus. Die am 17.9. vereinbarten Leitlinien zum Waldgesetz lauten wie folgt:
Pressebericht Runder
Tisch: Meine Meinung dazu: Die
Leitlinien sind ein Schritt in die richtige Richtung;
man wird sehen, was die Regierung daraus macht. Am
8.10. will die Ministerin zum nächsten "Runden
Tisch" ja einen Neuentwurf mitbringen, der in diesem
Geiste gehalten sein soll. Mit
dem Satz "Radfahren oder Reiten soll nur auf offiziell
angelegten, befestigten oder naturfesten Wegen
möglich sein, auf denen gefahrloser
Begegnungsverkehr der Waldbesucher erfolgen kann. "
können Reiter gut leben. Das ist eine klarere
Regelung als die jetzt geltende "2m-Regelung"
(§4) und damit vorzuziehen im Sinne
allgemeinverständlicher Rechtsnormen.
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